Verein
Der Verein stellt sich vor:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Nienburg/Weser e.V.".
Er wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nienburg unter der Nr. 654 eingetragen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Nienburg/Weser.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Zu seinen Aufgaben gehört ebenfalls die Aus- und Fortbildung von Erziehern und anderen pädagogisch interessierten Menschen, sowie Förderung dieser Bildungsarbeit.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweckeim Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Volkspädagogische Bildungs- und Erziehungsarbeit.
b) Übernahme der Trägerschaft von Kindergärten oder anderen sozialen oder pädagogischen Einrichtungen. Die Aufnahme und Betreuung von Kindern ist in keiner Weise abhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Soweit der Verein zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben Zweckbetriebe unterhält, werden deren rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen durch eigene Ordnungen gesondert geregelt.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
5. Der Verein verfolgt weder konfessionelle noch politische Zwecke.
6. Er ist bestrebt, mit anderen Institutionen, die sich auf die Rudolf Steiner begründete Geisteswissenschaft stützen sowie Institutionen der öffentlichen und freien Jugendpflege zusammenzuarbeiten.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich zu dem Vereinszweck bekennt und diesen unterstützt.
2. Die Mitglidschaft im Verein wird durch willentlichen Beitritt erworben und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.
3. Die Mitglidschaft ist unabhängig von Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Mitglieds.
4. Mit einer eventuellen Betreuung von Kindern in den Zweckbetrieben ist keine Mitgliedschaft im Verein verbunden.
5. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch Ausschluß oder durch Mitteilung an den Vostrand und ist jederzeit zulässig. Er wird schriftlich vom Vorstand bestätigt.
6. Über des Ausschluß eines Mitgliedes beschließen der Vorstand und der Beirat einstimmug und ohne Angaben von Gründen. Der Betroffene ist vorher anzuhören.
7. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
8. Mitglieder erhalten keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins,- sie können allenfalls Leihgelder oder Einlagen zurückerhalten,- auch bei Auscheiden aus dem Verein. Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Der Beirat
3. Die Mitgliederversammlung